Rente sinkt ab März: Millionen Senioren sind betroffen

 

Warum müssen immer die bezahlen, die schon an der Armutsgrenze leben. Warum ?

 

 

Noch zum Jahreswechsel ging es um die Erhöhung der Rente 2025. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) jetzt vermeldet, müssen sich aber einige Senioren darauf einstellen, dass ihre Rente ab März schrumpfen wird. 

Der Grund dafür ist laut DRV der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – der ist seit dem 1. Januar 2025 gestiegen. Mit Folgen für Rentner.

 

Bei der Rentenversicherung heißt es dazu, dass für Senioren, "die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind", sich Änderungen des Zusatzbeitrages erst zwei Monate später auswirkt. 

Heißt laut DRV: "Der Krankenkassenbeitrag steigt erst mit der Rentenzahlung für den Monat März. Die überwiesene Rente fällt dann entsprechend geringer aus."

Für die Rente in den Monaten Januar und Februar werden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Als Grund für das Vorgehen nennt die Deutsche Rentenversicherung die gesetzliche Vorgaben, die bei Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten.

 

Rente: So wird man über den höheren Beitrag informiert

 

Was neben des gestiegenen Zusatzbetrags auch nicht vergessen werden darf, ist die Tatsache, dass auch die Pflegeversicherung zum Jahresbeginn 2025 ihren Beitragssatz angehoben hat. 

Rentner müssen auch mehr für gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen

Der Bundesrat hatte beschlossen, dass der Satz in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte, von bisher 3,4 Prozent auf dann 3,6 Prozent steigt. 

 

Weniger Geld in der Rente: Die Abzüge der Pflegeversicherung in Zahlen

 

  • Bis Juni 2025: Es gilt der Abzug des alten Pflegeversicherungsbeitrags (z. B. 3,4 Prozent oder 3,05 Prozent aus dem Vorjahr, je nach Familienstand)
  • Im Juli 2025: Einmaliger Nachschlag um zusätzliche 1,2 Prozentpunkte (0,2 Prozentpunkte * 6 Monate). Heißt: Für diesen Monat werden 4,8 Prozent (statt 3,6 Prozent)oder eben  5,4 Prozent (statt 4,2 Prozent) fällig.
  • Ab August 2025: Ab jetzt wird der neue reguläre Beitrags von 3,6 Prozent oder 4,2 Prozent abgezogen.

 

Die Deutsche Rentenversicherung weist noch darauf hin, dass freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat Pflegeversicherte die Aufwendungen für die Pflegeversicherung selbst tragen und zahlen.